Vorstand
17.04.2020

Beschlüsse von Bund und Ländern zur Corona-Pandemie

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen

1. Abgestimmtes Vorgehen

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass Bund und Länder gemeinsam und auf Grundlage einer wissenschaftlichen Beratung zu der Auffassung gelangt sind, die Beschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus in einzelnen Schritten zeitlich gestaffelt aufheben zu können. Er begrüßt auch, dass sie im Rahmen ihrer Exit-Strategie abgestimmt vorgehen.

Staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie werden umso besser akzeptiert, je klarer und nachvollziehbarer die den Entscheidungen zugrunde gelegten Kriterien wie Infektionszahlen, Verdoppelungsrate oder Testkapazitäten sind. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen weist deshalb darauf hin, dass bei allen Vereinbarungen konkret dargelegt werden muss, an welchen Zielen und Maßstäben sich Bund und Länder bei der Aufrechterhaltung oder Lockerung von Beschränkungen orientieren. Auch ist zu verdeutlichen, dass jeder Lockerungsschritt Ergebnis einer Güterabwägung zwischen virologischen Anforderungen und sozialen und ökonomischen Notwendigkeiten ist. Schließlich muss auch klar werden, ohne Eigenverantwortung der Menschen zur Einhaltung der Hygieneempfehlungen und Abstandsregelungen wird es nicht gehen.

2. Infektionsschutz genießt Vorrang

Die Kontaktbeschränkungen in der jetzigen Form bis zum 3. Mai aufrecht zu erhalten, ist angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen der richtige Weg. Diese Beschränkungen nötigen den Menschen in Deutschland große Disziplin ab. Psychosoziale Auswirkungen und die Notwendigkeit passgenauer Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen müssen deshalb stets im Blick behalten werden.

Die Rückkehr in eine "neue" Normalität muss sorgfältig vorbereitet werden. Der Schutz vor Infektionen steht weiterhin im Mittelpunkt der gemeinsamen Anstrengungen. Die dringende Empfehlung von Bund und Ländern, in Geschäften sowie Bussen und Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wird auch vom Städtetag Nordrhein-Westfalen unterstützt. Einzelne Maßnahmen stehen stets in Wechselwirkung zueinander, deshalb muss die praktische Expertise der Städte in die Beratung über die Veränderung von Beschränkungen einbezogen werden.

3. Kindertagesstätten

Die Verlängerung von KiTa-Schließungen stellt viele Eltern vor Betreuungsprobleme. Der geplante Ausbau der Notbetreuung ist deshalb notwendig und wird begrüßt. Auch alleinerziehende Berufstätige, Familien mit mehreren Kindern und Eltern mit besonderen gesundheitlichen Einschränkungen sollten Kinderbetreuung bevorzugt in Anspruch nehmen können. Die Diskussion der Szenarien muss sich dabei an einer realistischen Einschätzung orientieren, was Kinder in verschiedenen Altersstufen im Hinblick auf das Einhalten von Hygiene- und Distanzregeln leisten können. Das Leitungspersonal der Einrichtungen benötigt klare, ohne weiteres anwendbare Kriterien zur Beantwortung der Frage, für welche Kinder das Betretungsverbot bestehen bleibt und für welche es aufgehoben wird. Anforderungen des Infektionsschutzes etwa hinsichtlich maximaler Gruppengrößen führen dazu, dass mit vorhandenen Raum- und Personalressourcen im Vergleich zum Regelbetrieb nur eine deutlich geringere Zahl an Kindern betreut werden kann. Weiterhin zu bedenken ist, dass auch zahlreiche Betreuungspersonen nicht zur Verfügung stehen, da sie zu Risikogruppen gehören (Alter über 60 Jahre, Vorerkrankungen). Da die veränderten Rahmenbedingungen die einzelnen Kitas in unterschiedlichem Maße treffen werden, ist es erforderlich, die für den Regelbetrieb geltenden Raum- und Personalvorgaben zu flexibilisieren.

4. Schulen

Der Schulbetrieb soll schrittweise und nach Jahrgängen differenziert ab dem 4.Mai 2020 landesweit wieder aufgenommen werden. Um die veränderten Anforderungen zu erfüllen, benötigen die Städte eine angemessene Vorlaufzeit. Die Landesregierung NRW hat angekündigt, dass die Schulen für die Jahrgänge, die unmittelbar vor Abschlüssen stehen, ab dem 23. April 2020 für Unterricht und Prüfungsvorbereitung wieder geöffnet werden sollen. Ein derart kurzer Vorlauf stellt die kommunalen Schulträger vor erhebliche Probleme. Das Land wird daher gebeten, die Öffnung der Schulen für die Prüfungsjahrgänge mit Blick auf die notwendigen Vorbereitungen frühestens ab dem 27. April 2020 vorzusehen. Geänderte Gruppengrößen erzeugen einen anderen Raumbedarf. Gestaffelte Unterrichtszeiten erfordern die Anpassung von Schülerverkehren. Eine zentrale Bedeutung kommt den Hygienekonzepten zu. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Schulträger in die Erarbeitung der Hygienekonzepte einzubeziehen.

Außerdem muss auf die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern eingegangen werden. Digitales Lernen muss auch für Schülerinnen und Schüler ohne entsprechende Ausstattung und Infrastruktur gewährleistet werden. Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder herausforderndem häuslichen Umfeld müssen individuell gefördert werden.

5. Einzelhandel

Das Vorhaben, wieder mehr Einzelhändlern die Öffnung ihrer Geschäfte zu ermöglichen, wird zur Belebung der Innenstädte beitragen. Entscheidend wird sein, Kundenverdichtungen zu verhindern und das Infektionsrisiko gering zu halten. Die Umsetzung der notwendigen Schutzmaßnahmen sollten die Unternehmen in eigener Verantwortung sicherstellen.

6. Gastronomie

Restaurants, Bars und Kneipen vorerst nicht zu öffnen, ist bezogen auf die einzuhaltenden Infektionsschutzmaßnahmen nachvollziehbar. Die Gastronomie spielt für lebendige und attraktive Innenstädte eine zentrale Rolle. Für den Weg der Städte hin zur Normalität muss daher auch für diesen Bereich zeitnah eine Zukunftsperspektive skizziert werden.

7. Kultur und Sport

Kultur und Sport sind wichtige Teile des öffentlichen Lebens. Eine Öffnung sollte in diesen Bereichen nach sorgfältiger Abwägung passieren. Räumliche Distanz und Kontaktintensität sind hierbei wichtige Parameter.

Die vorgesehene Öffnung von öffentlichen Bibliotheken und Archiven ist ein richtiger erster Schritt. Weil auch Künstlerinnen und Künstler massiv von der Krise betroffen sind, sollte der bereits ausgeschöpfte Soforthilfefonds des Landes für freie Kulturschaffende bedarfsgerecht aufgestockt werden.

Die Öffnung von Sportstätten muss ebenfalls vor dem Hintergrund des Infektionsrisikos bewertet werden. Hier kann es unterschiedliche Voraussetzungen für Individual- und Rückschlagsportarten einerseits und Mannschaftssportarten andererseits geben. Entscheidend ist zudem, ob die Austragung als Publikumsveranstaltung stattfindet. Es ist richtig, Großveranstaltungen bis Ende August auszusetzen. Die konkrete Definition von Großveranstaltungen ist dabei zu klären. Für die Bereiche Kultur und Sport sollten Szenarien mit vertretbaren weiteren Schritten für eine Rückkehr zur Normalität unter Beteiligung der Kommunen erarbeitet werden.

8. Öffentlicher Gesundheitsdienst

Die Städte haben es bisher mit pragmatischen und zielgerichteten Maßnahmen erreicht, Infektionsketten erfolgreich nachzuvollziehen. Sie sind darauf eingestellt, bei einer erhöhten Zahl von Infizierten kurzfristig Personal aus anderen Fachbereichen in den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu beordern. Die von Bund und Ländern beschlossene Vorgabe eines festen Personalschlüssels ist daher kontraprodukiv und schränkt die Flexibilität unnötig ein, die die Städte gerade in dieser Situation benötigen.
Die Verabredung, die Testkapazitäten weiter auszubauen, begrüßt der Städtetag Nordrhein-Westfalen.

9. Busse und Bahnen

Gegenwärtig haben viele Verkehrsunternehmen ihr Leistungsangebot aufgrund massiven Fahrgastrückgangs deutlich reduziert. Gleichzeitig fehlen mancherorts Kapazitäten in den nachfragestärkeren Spitzenzeiten. Hier sind frühzeitige Abstimmungen mit den Trägern erforderlich. Der öffentliche Personennahverkehr ist das Rückgrat für eine nachhaltige Mobilität in den Städten und Regionen. Es liegt im Interesse von Bund, Ländern und Kommunen, dieses System nicht durch eine wirtschaftliche Überforderung in der Krise zu gefährden.

10. Finanzielle Hilfen

Die Städte leisten das Krisenmanagement vor Ort. Sie sind erster Anlaufpunkt für die Fragen und Sorgen der Menschen in unserem Land. Sie setzen politische Entscheidungen wirksam um. Die Bewältigung der Krise kann nur mit den Städten gelingen. Dafür braucht es jetzt und in den kommenden Monaten einen finanziellen Rahmen, der die Handlungsfähigkeit der Städte sicherstellt.

Das vom Land angekündigte Kommunalschutzpaket muss zügig ausgearbeitet und umgesetzt werden. Die Ankündigungen zur Höhe und Ausgestaltung der Corona-Hilfen sind zu konkretisieren. Die in Aussicht gestellten bilanziellen Maßnahmen im kommunalen Haushaltsrecht können die finanziellen Lasten nur verschieben. Die Städte brauchen aber echte, zusätzliche Finanzmittel, damit sie in der Krise kraftvoll agieren können und für die anschließende Aufbauphase handlungsfähig bleiben.

Der Vorstand begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, die coronabedingten Finanzschäden der nordrhein-westfälischen Kommunen zu dokumentieren. Die Städte müssen bei der Vorbereitung und Durchführung einer praxisnahen Erfassung beteiligt werden.

Das Altschuldenproblem darf im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie nicht in Vergessenheit geraten. Dringender denn je brauchen die betroffenen Städte Lösungen für ihre erdrückenden Altschulden.

Neben den Kommunen werden auch kommunale Unternehmen durch die Corona- Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Unternehmen in besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen, beispielsweise Verkehrsbetriebe, Messen, Flughäfen, Veranstaltungszentren, Häfen, Bäder, Zoologische Gärten und Kultureinrichtungen, sind durch Einnahmeausfälle zum Teil in ihrer Existenz bedroht. Der Vorstand appelliert an die Landesregierung, zeitnah für besonders betroffene kommunale Unternehmen ein gezieltes Hilfeprogramm aufzusetzen.