Belastung mit Sozialausgaben verringern
Städte wollen und müssen sich in besonderem Maße um sozial benachteiligte Menschen kümmern. Zugleich führen hohen Soziallasten in die strukturelle Unterfinanzierung vieler städtischer Haushalte. Ohne eine weitere finanzielle Beteiligung des Bundes werden die Möglichkeiten insbesondere von finanzschwachen Kommunen, den Bedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Ort gerecht zu werden, immer weiter abnehmen. Daher muss die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft so weiterentwickelt werden, dass auch in NRW eine echte Bundesbeteiligung von mindestens 75 Prozent erreicht wird. Weiterhin muss der Bund die Leistungen der Sozialhilfe für nicht Erwerbsfähige im SGB XII sowie die weiteren Kostensteigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe vollständig übernehmen. Er muss sich an den Hilfen zur Erziehung im SGB VIII beteiligen und die Leistungen der Pflegeversicherung verbessern, um die Kostentwicklung im Bereich der Hilfe zur Pflege zu deckeln.