Mitgliederbereich des Städtetages NRW
Informationen zum Zugang
Wer kann auf den Mitgliederbereich zugreifen?
Der Zugang ist ausschließlich den Mitgliedsstädten und außerordentlichen Mitgliedern des Städtetages NRW vorbehalten. Konkret bedeutet dies, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte und außerordentlichen Mitglieder auf die exklusiven Informationen zugreifen können.
Wie erhalten berechtigte Personen einen Zugang zum Mitgliederbereich?
Viele Mitgliedsstädte sind für den Mitgliederbereich bereits zentral freigeschaltet und können direkt, ohne die Eingabe eines Passwortes, auf die zusätzlichen Inhalte zugreifen.
Die übrigen Mitglieder erreichen die angebotenenen Informationen per Login über die Eingabe eines Passwortes. Das Passwort ist in der Regel über das Büro der (Ober-) Bürgermeisterin oder des (Ober-) Bürgermisters erhältlich.
Ist Ihre Stadt bereits Mitglied im Städtetag Nordrhein-Westfalen und an einem passwortlosen, zentralen Zugang zum Extranet interessiert?
Dann weisen Sie am besten Ihre IuK-Abteilung auf diese komfortable Nutzung hin. Interessierte Städte können sich per Mail melden.